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ZUM ENTWURF EINES FAMILIENPFLEGEZEITGESETZES
RESOLUTION DES EUROPARATS
ZUM ENTWURF EINES FAMILIENPFLEGEZEITGESETZES
 

Pressemitteilung

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) zum Entwurf des BMFSFJ zu einem Familienpflegezeitgesetz erschienen

Zum Entwurf eines Familienpflegezeitgesetzes aus dem Bundesfamilienministerium, das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, hat sich nun aus zeitpolitischer Sicht auch die Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik (DGfZP) geäußert.

Im Zentrum des Gesetzesvorhabens steht ein am Muster der Altersteilzeit orientiertes Teilzeitmodell, das abhängig Beschäftigten helfen soll, Pflege und Beruf besser in Einklang zu bringen. Der vorliegende Entwurf sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, enthalte jedoch schwerwiegende Mängel im Detail und sei darüber hinaus bedenklich in seinem sozialpolitischen Grundansatz, moniert die in Berlin ansässige Vereinigung sozialwissenschaftlicher Zeitforscherinnen und Zeitforscher. Die zeitlichen Risiken und finanziellen Lasten, die die Pflegebedürftigkeit eines immer größeren Teils einer alternden Gesellschaft nach sich ziehen, würden nach wie vor bei den betroffenen Individuen verbleiben, statt sie auf viele Schultern zu verteilen. Zudem hält die DGfZP einige Ergänzungen für dringend erforderlich: Eine größere Anzahl entlohnter Frei-Tage zur Bewältigung unerwartet auftretender Pflegeereignisse sowie mehr verbriefte Rechte für pflegende Beschäftigte, nicht nur auf die Dauer, sondern auch auf Lage und Verteilung ihrer Arbeitszeit Einfluss zu nehmen und schließlich eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises über die engere Familienzugehörigkeit hinaus. Die Stellungnahme verweist auf laufende Forschungsarbeiten, die in absehbarer Zeit neue Erkenntnisse über die Bedürfnisse pflegender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwarten lassen.

Die DGfZP sieht die Bereitschaft der Menschen, ihre Angehörigen zu Hause zu pflegen in einem engen Zusammenhang mit dem allgemein gestiegenen Bewusstsein vom Wert der Zeit und darin vor allem der Einmaligkeit und Begrenztheit der eigenen Lebenszeit. Das werde vermehrt dazu führen, genauer abzuwägen, ob man sich einer Pflegeaufgabe widme, deren Dauer und sonstige Konsequenzen für die eigene Lebensqualität nur schwer vorauszusehen sei. Um Menschen hierzu zu motivieren und sie im Fall der Übernahme einer Pflegeverantwortung nicht vom gesellschaftlichen Leben und durchschnittlichen Zeitwohlstand abzukoppeln, müsse es einen fairen Ausgleich der legitimen Zeitinteressen aller Beteiligten an einem Pflegefall weit über das bisherige Maß hinaus geben. Die Möglichkeit, den angestammten Beruf weiter auszuüben, nicht nur aus finanziellen Gründen, gehöre eindeutig dazu. Die DGfZP will die öffentliche Diskussion über zeitliche Ursachen der weit verbreiteten Überlastung der beteiligten Menschen an Pflegesituationen (Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionelle Pflegekräfte) befördern und hierzu weitere konstruktive Lösungsvorschläge erarbeiten.

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik zum Entwurf eines Familienpflegezeitgesetzes ist abzurufen unter www.zeitpolitik.de

  Download „DGfZP-Stellungnahme zum Familienpflegegesetz“ (61 KB)
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RESOLUTION DES EUROPARATS
 

Soziale Zeit, Freizeit: Welche lokale Zeitpolitik ist sinnvoll?

Seit 2009 beschäftigt sich der Europarat (die 47 Mitgliedsstaaten umfassende Organisation, von der u.a. die Europäische Erklärung der Menschenrechte und die Europäische Sozialcharta stammen) mit Chancen und Möglichkeiten lokaler Zeitpolitik. Die Initiative ging vom „Komitee für soziale Kohäsion“ aus, in dem die Französin Clotilde Tascon-Mennetrier als politische Berichterstatterin und Ulrich Mückenberger, der Vorsitzende der DGfZP, als wissenschaftlicher Gutachter fungierten. Das Komitee verfasste einen Resolutionsentwurf, den am 28. Oktober 2010 der „Kongress der Gemeinden und Regionen“ des Europarats unter dem Titel „Soziale Zeit, Freizeit: Welche lokale Zeitplanungspolitik ist sinnvoll?“ verabschiedete.

Diese Entschließung kann man als eine interne Positionsbestimmung des Kongresses des Europarats ansehen. Zu ihr tritt eine „Empfehlung“ hinzu, die sich an die politische Vertretung der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats – das Ministerkomitee – richtet.

Das „Recht auf Zeit“, dem die DGfZP zahlreiche Publikationen und die Jahrestagung 2008 widmete, findet damit erstmals Eingang in ein offizielles Politikdokument auf europäischer Ebene! Gewiss: man soll die Bedeutung solcher Politikdokumente nicht überschätzen. Sie können einfach in der Schublade – oder zeitgemäß: auf der Festplatte – verschwinden. Außerdem verfügt der Europarat als politische Organisation nicht über die ökonomische Macht und die Ressourcen wie die Europäische Union. Dennoch: Diese Organisation hat einen weiteren Einzugsbereich als die EU (sie schließt neben den EU-Ländern z. B. auch Russland und die Türkei ein). Und die zeitpolitischen Dokumente sind so konkret und genau formuliert, dass ihre Beachtung oder Nicht-Beachtung präzise nachweisbar sein werden. In Frankreich und Spanien sind bereits Initiativen in Gang, die Ministerebene auf die Behandlung der zeitpolitischen Empfehlung im Ministerkomitee des Europarates einzustimmen.

Ulrich Mückenberger

  Download „Empfehlung Europarat“ (176 KB)
Download „Entschliessung Europarat“ (184 KB)
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