Pressemitteilung
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft
für Zeitpolitik (DGfZP) zum Entwurf des BMFSFJ zu einem Familienpflegezeitgesetz
erschienen
Zum Entwurf eines Familienpflegezeitgesetzes aus dem Bundesfamilienministerium,
das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll, hat sich nun
aus zeitpolitischer Sicht auch die Deutsche Gesellschaft für
Zeitpolitik (DGfZP) geäußert.
Im Zentrum des Gesetzesvorhabens steht ein am Muster der Altersteilzeit
orientiertes Teilzeitmodell, das abhängig Beschäftigten
helfen soll, Pflege und Beruf besser in Einklang zu bringen. Der
vorliegende Entwurf sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung,
enthalte jedoch schwerwiegende Mängel im Detail und sei darüber
hinaus bedenklich in seinem sozialpolitischen Grundansatz, moniert
die in Berlin ansässige Vereinigung sozialwissenschaftlicher
Zeitforscherinnen und Zeitforscher. Die zeitlichen Risiken und finanziellen
Lasten, die die Pflegebedürftigkeit eines immer größeren
Teils einer alternden Gesellschaft nach sich ziehen, würden
nach wie vor bei den betroffenen Individuen verbleiben, statt sie
auf viele Schultern zu verteilen. Zudem hält die DGfZP einige
Ergänzungen für dringend erforderlich: Eine größere
Anzahl entlohnter Frei-Tage zur Bewältigung unerwartet auftretender
Pflegeereignisse sowie mehr verbriefte Rechte für pflegende
Beschäftigte, nicht nur auf die Dauer, sondern auch auf Lage
und Verteilung ihrer Arbeitszeit Einfluss zu nehmen und schließlich
eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises über
die engere Familienzugehörigkeit hinaus. Die Stellungnahme
verweist auf laufende Forschungsarbeiten, die in absehbarer Zeit
neue Erkenntnisse über die Bedürfnisse pflegender Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer erwarten lassen.
Die DGfZP sieht die Bereitschaft der Menschen, ihre Angehörigen
zu Hause zu pflegen in einem engen Zusammenhang mit dem allgemein
gestiegenen Bewusstsein vom Wert der Zeit und darin vor allem der
Einmaligkeit und Begrenztheit der eigenen Lebenszeit. Das werde
vermehrt dazu führen, genauer abzuwägen, ob man sich einer
Pflegeaufgabe widme, deren Dauer und sonstige Konsequenzen für
die eigene Lebensqualität nur schwer vorauszusehen sei. Um
Menschen hierzu zu motivieren und sie im Fall der Übernahme
einer Pflegeverantwortung nicht vom gesellschaftlichen Leben und
durchschnittlichen Zeitwohlstand abzukoppeln, müsse es einen
fairen Ausgleich der legitimen Zeitinteressen aller Beteiligten
an einem Pflegefall weit über das bisherige Maß hinaus
geben. Die Möglichkeit, den angestammten Beruf weiter auszuüben,
nicht nur aus finanziellen Gründen, gehöre eindeutig dazu.
Die DGfZP will die öffentliche Diskussion über zeitliche
Ursachen der weit verbreiteten Überlastung der beteiligten
Menschen an Pflegesituationen (Pflegebedürftige, pflegende
Angehörige und professionelle Pflegekräfte) befördern
und hierzu weitere konstruktive Lösungsvorschläge erarbeiten.
Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik
zum Entwurf eines Familienpflegezeitgesetzes ist abzurufen unter
www.zeitpolitik.de
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